Unser Hinweismanagementsystem
Hintergründe:
Das Erscheinungsbild der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und ihrer Beteiligungsgesellschaften in der Öffentlichkeit wird wesentlich durch das Auftreten, Handeln und Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie jedes anderen Repräsentanten bestimmt. Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Richtlinien sowie die Bekämpfung von Korruption haben eine hohe Bedeutung. Als Gesellschaft in mehrheitlicher Eigentümerschaft der SWK verpflichtet sich die moderne stadt GmbH diesen Maßgaben in vollem Umfang.
Im Rahmen der Einführung einer Konzern-Compliance-Organisation im Stadtwerke Köln Konzern wurde u.a. auch ein Hinweismanagementsystem unter Beteiligung eines externen Ombudsmannes und eines internen Compliance-Komitees bei der moderne stadt GmbH eingerichtet, die Stelle eines Compliance-Beauftragten geschaffen und konkrete Richtlinien oder Grundsätze zum korrekten Verhalten im geschäftlichen Verkehr und bei Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit von der Geschäftsführung in Kraft gesetzt.
Das Hinweismanagementsystem bietet ein geregeltes Verfahren für Hinweise auf mögliche korruptions-, menschenrechts- sowie umweltbezogene Rechtsverstöße. Es dient dem Schutz der Hinweisgeber und der Transparenz und Angemessenheit der Hinweisprüfung. Dieses System richtet sich sowohl an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SWK und ihrer Beteiligungsgesellschaften als auch an Externe wie insbesondere an Kunden, Vertragspartner, Anbieter von Leistungen und Wettbewerber.
Organisation:
Die Compliance-Organisation besteht aus zwei Elementen: Einem externen Ombudsmann und einem unternehmensinternen so genannten Compliance-Komitee.
Ombudsmann:
Der Ombudsmann ist ein Ansprechpartner außerhalb der SWK und ihrer Beteiligungsgesellschaften, der über langjährige Erfahrung bei der Korruptionsbekämpfung verfügt.
Er steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SWK Konzerns sowie auch jedermann außerhalb des Unternehmens als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung. Der Ombudsmann nimmt Hinweise auf Korruption entgegen und prüft, ob diesen nachgegangen werden sollte. Durch ein persönliches Gespräch mit dem Hinweisgeber und aufgrund seiner Erfahrungen trägt er außerdem dazu bei, dass eine missbräuchliche Nutzung des externen Informationsweges unterbleibt bzw. erkannt und verhindert wird.
Anonymität:
Soweit der Hinweisgeber gegenüber dem Unternehmen anonym bleiben möchte, garantiert der Ombudsmann die Anonymität.
Kontakt:
Als Ombudsmann wurde der Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck bestellt.
Er ist über die Telefonnummern 0221.975858-285
oder mobil 0173.3239723 sowie per E-Mail unter Ombudsmann.StadtwerkeKoelnKonzern@gazeas.de zu erreichen.
Compliance-Komitee:
Das Compliance-Komitee der moderne stadt GmbH wird aus dem Abteilungsleiter ‚Personal und Organisation’, dem Abteilungsleiter ‚Recht und Versicherungen’ und dem Abteilungsleiter ‚Konzernrevision’ der Stadtwerke Köln GmbH sowie dem Compliance-Beauftragten der moderne stadt GmbH gebildet. Das Compliance-Komitee hat die Aufgabe, Sachverhalte, die durch den Ombudsmann als relevant bewertet wurden, von diesem mit dessen Erstbewertung entgegenzunehmen, bei Bedarf den Sachverhalt näher zu erforschen und der Geschäftsführung der SWK oder den Vorständen und Geschäftsführungen der betreffenden Beteiligungsunternehmen des Konzerns eine objektive Bewertung ggf. mit Handlungsempfehlungen vorzulegen. Der Ombudsmann wird über das Ergebnis informiert. Das Compliance-Komitee übernimmt aber auch die Bearbeitung und Bewertung von Hinweisen, die dem Unternehmen ohne Einschaltung des Ombudsmannes bekannt werden.
Ombudsmann Dr. Lutz Nepomuck |
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Telefon: 0221.975858-285 |
Mobil: 0173.3239723 |
Mail: Ombudsmann.StadtwerkeKoelnKonzern@gazeas.de |